Hund beißt Hund – Was du als Hundehalter wissen musst

Es ist eine wahre Geschichte. Mir selbst passiert.  Ich nehme das Ergebnis vorweg: Ende gut alles gut!  Allen Beteiligten geht es gut und wir sind nach wie vor befreundet. Aber bis dahin gab es einige Hürden.  Und Geld gekostet hat es auch.

Es begann mit einem harmonischen Spaziergang im herbstlichen Westerwald. Eine gute Bekannte mit ihrem  Hund Max, einem Boxer, und ich mit meinem Adoptivhund Barny.  Ich gebe zu, wir waren ein wenig abgelenkt. Vertieft in unserer Unterhaltung haben wir beide nicht auf die Hunde geachtet. Warum auch? Beide Hunde kannten sich seit längerer Zeit und die anfängliche Rivalität der beiden   Rüden hatte sich gelegt.

Ein Irrtum, wie wir bald darauf feststellen mussten. An einer engen Wegstelle mussten wir zwischen Felswand und steilem Abgrund hintereinander gehen. Was für uns kein Problem war – natürlich erhielt die Dame den Vortritt – konnten die beiden  frei laufenden Rüden nur durch eine kurze aber heftige Beißerei klären.  Ich glaube mein Barny hat gewonnen. Aber stolz bin ich nicht darauf. Denn Max hatte eine blutende Wunde am Ohr. Später schwoll das Ohr an und ein Tierarztbesuch wurde unvermeidlich. Natürlich an einem Sonntag. Ganz herzlichen Dank bei dieser Gelegenheit an die fürsorgliche Hilfe der Tierklinik in Ehlscheid. Der ersten tierärztlichen  Versorgung folgten mehrere Operationen und Termine zur Nachsorge. Kosten in Höhe von mehr als 1200 €.  Max geht es wieder gut. Sein Ohr ist abgeheilt. Man ist schnell versucht zu sagen, dass er hoffentlich daraus etwas gelernt hat. Natürlich ist das falsch. Den Fehler hat nicht der Hund gemacht. Die Hundehalter machen die Fehler.

Zum Glück hatte ich schon vor Jahren eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Eine Empfehlung, die ich jedem Hundehalter nur dringend ans Herz legen kann. Solch eine Versicherung ist schon für weniger als 40 €/Jahr zu erhalten. Genauso wie ich jedem Hundehalter den Besuch einer Hundeschule oder zumindest eines online Hundetrainings empfehlen kann.

Doch zurück zu den Rechtsfragen. Wer bezahlt denn jetzt eigentlich den Schaden? Meine Versicherung, weil mein Hund gebissen hat?

Ja, aber ….

Der Gesetzgeber hat für den Tierhalter (§ 833 BGB) oder den Tieraufseher (§ 834 BGB) eine sogenannte Gefährdungshaftung geschaffen. Beißt dein  Hund haftest du für den Schaden unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Selbst wenn du alles getan hast, um deinen Hund zu kontrollieren, kannst du schadensersatzpflichtig werden. Reißt sich dein Hund zum Beispiel von einer Leine los  und verursacht einen Verkehrsunfall, haftest  du.

Beißen sich zwei Hunde, haften beide Hundehalter/-aufseher. Der Gesetzgeber hat es so geregelt, weil er davon ausgeht, dass selbst der Schoßhund ein nicht beherrschbares wildes Tier darstellt.

Tipps vom Anwalt:

  •  Deine Haftpflichtversicherung wird unter Hinweis auf die Gefährdungshaftung  des anderen Hundes  zunächst einmal nur die Hälfte der Kosten übernehmen.
  • Bei der Kostenquote kommt es aber auf den Einzelfall an. Ist dein Hund angeleint, der andere nicht? Ist einer der Hunde als aggressiv bekannt? Ist klar erkennbar wer zuerst gebissen hat? In meinem Fall – zwei nicht angeleitete Hunde/mein Barny hat zuerst gebissen – musste die Versicherung eine Haftungsquote von zwei Dritteln akzeptieren.  Den Rest des Schadens haben meine Bekannten und ich uns geteilt. Macht man so unter Freunden.
  • Der Schadensersatz sind nicht nur die Tierarztkosten. Auch die Fahrtkosten zum und vom Tierarzt können berechnet werden. Bei Fahrten mit dem privaten Pkw zum Beispiel auf der Basis von 0,30 €/Kilometer.

Darfst du die Sonne fotografieren?

Die Sonne gehört allen.

Aktuell geht ein Sturm der Entrüstung durch die sozialen Medien: Auf Sylt soll es verboten sein, die Sonne zu fotografieren. „Die Sonne gehört allen“ ist ein entrüsteter Aufschrei in einem Facebook-Kommentar.

Was ist passiert? Berichtet wird – und das ist völlig richtig – dass die Gemeinde Sylt eine Satzung  erlassen hat, nach der es verboten ist,

 „ohne schriftliche Genehmigung der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH Foto- oder Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke zu machen.“

Übrigens gibt es dieses Verbot schon seit Ende 2012. Und es gilt nur für kommerzielle Fotoaufnahmen. Deine privaten Strandfotos sind davon nicht betroffen. Auch dann nicht, wenn du sie auf Facebook, Instagram oder sonstigen Fotoplattformen postest.

Und was soll jetzt das Verbot in der Satzung? Die Gemeine Sylt will verhindern, dass der normale Tourist am Strand durch kommerzielle Foto(trupps) gestört wird. Das Recht den Strand zu benutzen (die Juristen nennen das „Gemeingebrauch“) soll ungehindert möglich bleiben. Nur Tätigkeiten, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (das nennen die Juristen dann „Sondernutzung“) sollen geregelt werden. Notfalls auch verhindert. Stellen Sie sich vor, Heidi Klum würde mit ihrer Modelcastingshow Teile des Strandes absperren, um dort tagelang Filmaufnahmen zu machen. Ob ihr das erlaubt werden soll, muss geregelt werden. Sonst könntest du deine Sandburg dort bald nicht mehr bauen.

Was rät der Anwalt?

Genieße deinen Strandurlaub. Mach deine Fotos. Lade sie auch in den sozialen Medien hoch. Die Gemeinde Sylt wird dir keine Steine in den Weg legen.