Darfst du die Sonne fotografieren?

Die Sonne gehört allen.

Aktuell geht ein Sturm der Entrüstung durch die sozialen Medien: Auf Sylt soll es verboten sein, die Sonne zu fotografieren. „Die Sonne gehört allen“ ist ein entrüsteter Aufschrei in einem Facebook-Kommentar.

Was ist passiert? Berichtet wird – und das ist völlig richtig – dass die Gemeinde Sylt eine Satzung  erlassen hat, nach der es verboten ist,

 „ohne schriftliche Genehmigung der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH Foto- oder Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke zu machen.“

Übrigens gibt es dieses Verbot schon seit Ende 2012. Und es gilt nur für kommerzielle Fotoaufnahmen. Deine privaten Strandfotos sind davon nicht betroffen. Auch dann nicht, wenn du sie auf Facebook, Instagram oder sonstigen Fotoplattformen postest.

Und was soll jetzt das Verbot in der Satzung? Die Gemeine Sylt will verhindern, dass der normale Tourist am Strand durch kommerzielle Foto(trupps) gestört wird. Das Recht den Strand zu benutzen (die Juristen nennen das „Gemeingebrauch“) soll ungehindert möglich bleiben. Nur Tätigkeiten, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (das nennen die Juristen dann „Sondernutzung“) sollen geregelt werden. Notfalls auch verhindert. Stellen Sie sich vor, Heidi Klum würde mit ihrer Modelcastingshow Teile des Strandes absperren, um dort tagelang Filmaufnahmen zu machen. Ob ihr das erlaubt werden soll, muss geregelt werden. Sonst könntest du deine Sandburg dort bald nicht mehr bauen.

Was rät der Anwalt?

Genieße deinen Strandurlaub. Mach deine Fotos. Lade sie auch in den sozialen Medien hoch. Die Gemeinde Sylt wird dir keine Steine in den Weg legen.